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Designschutz 
Patentanmeldung
Markenhinterlegung
 

Neue technische Erfindungen, einprägsame Marken, originelle Designs und künstlerische Werke haben eines gemein: Sie sind das Produkt geistiger Anstrengung ihres Schöpfers. Mit dem Immaterialgüterrecht will der Gesetzgeber die Möglichkeit geben, herausragende geistige Leistungen als Geistiges Eigentum vor missbräuchlicher Verwendung schützen zu können.

Zum Immaterialgüterrecht gehören die gewerblichen Schutzrechte und das Urheberrecht.
Patent-, Marken- und Designrechte sowie Rechte an Topographien von Halbleiter-Erzeugnissen sind gewerbliche Schutzrechte. Sie werden auch Registerrechte genannt, weil die Rechte nur durch Eintrag in die entsprechenden Register entstehen.
Gewerblichen Rechtsschutz bietet auch der Schutz von Herkunftsangaben und unter gewissen Voraussetzungen auch das Wettbewerbsrecht .
Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur und der Kunst und damit verbundene Leistungen der ausübenden Künstler, Produzenten und Sendeunternehmen. Die Rechte entstehen automatisch ab Beginn der Schöpfung. Es bedarf weder irgendwelcher Formalitäten noch ist eine Hinterlegung notwendig.

Informationen dazu sind zu finden beim  
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Einsteinstrasse 2
CH-3003 Bern
Tel. +41 (0)31 325 25 25
Fax +41 (0)31 325 25 26
www.ige.ch
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